Abstand zur Wohnbebauung (Die Linie in der Grafik ist 633 m lang)
Düngeverordnung
Brandschutz
Bodenschutz
Naturschutzgebiete
Gewässerschutz
aus http://die-holtorfer.de/Einspruch%20Schweinemastanlage%20Muster.pdf
In Niedersachsen werden rund 86% des Trinkwassers aus dem Grundwasser
genommen.
Das Grundwasser ist kein geschlossenes System, sondern steht über Boden und
versickerndes Niederschlagswasser mit der Erdoberfläche in Verbindung.
Stoffe,
wie Ammoniakverbindungen, die an der Bodenoberfläche freigesetzt werden,
können
also prinzipiell auch in das Grundwasser gelangen. Bereits heute haben mehr
als
50% aller Brunnen in Niedersachsen eine schlechte Wasserqualität.
Um bewerten zu können, ob das Grundwasser nun vor schädlichen
Verunreinigungen
geschützt ist, müssen die hydrogeologischen und hydraulischen Verhältnisse
des
Untergrundes und Ausdehnung und Mächtigkeit der Grundwasserleiter erkundet
und
nachvollziehbar benannt werden.
Dies ist in dem vorliegenden Antrag unzureichend erklärt.
Darüber hinaus schreibt die EU-Wasserrahmenrichtlinie einen sorgsamen Umgang
mit
Grundwasserressourcen vor. Der Eintrag von Dünger-Nährstoffen ins
Grundwasser
ist deshalb in Grenzen zu halten.
Ich fordere eine Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien zumindest durch das
Aufzeigen von Vermeidungsstrategien.
GRUNDWASSERENTNAHME
Die Wasserversorgung der Tiere wird über einen eigenen Bohrbrunnen
gewährleistet. D.h. es wird angenommen, dass das Wasser aus dem Brunnen
Trinkwasserqualität hat. Auf dem ehemaligen Werksgelände der Waldmann & Co.
KG
in Thedinghausen unweit des Beppener Bruchs wurden jedoch beispielsweise
beim
Bau des Discounters LIDL Altlasten entdeckt, die aufwendige
Sanierungsarbeiten
nach sich zogen und schädliche Auswirkungen auf das Grundwasser hatten und
evtl.
noch haben. Ich fordere eine qualitative Analyse des Grundwassers, welches
auf
dem Baugelände entnommen werden soll.
Aus dem Antrag geht hervor, dass täglich mehr als 70.000 Liter Wasser
verbraucht
werden. Es muss geklärt werden, ob eine Grundwasserentnahme in dieser
Größenordnung für gewerbliche Betriebe erlaubt ist. Absenkungen des
Grundwasserspiegels sind zu befürchten. Unklar sind Folgen für
Landwirtschaft,
Natur und Trinkwasserversorgung.
ABWERTUNG DER LANDSCHAFT
Stallgebäude, Futtersilos und die Güllesilos mit einem Durchmesser von
jeweils
23 m und einer Höhe von 6 m stellen einen nicht unerheblichen Eingriff in
das
Landschaftsbild dar!
VERSIEGELTE FLÄCHEN
Untersuchungen in Hinblick auf Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung
der
Leistungsfähigkeit des Bodens im Sinne des § 1 des
Bundes-Bodenschutzgesetzes
fehlen. Bei der Untersuchung sind insbesondere folgende Kriterien zu
berücksichtigen: Geländehöhe, Art von Versiegelung oder Bewuchs,
Besonderheiten
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der umgebenden Fläche, Bodenverhältnisse im Hinblick auf den Wasserabfluss
und
die Niederschlagsversickerung,
Es werden etwa 8.000 m2 Fläche durch Gebäude versiegelt und weitere 2.700 m2
als
Verkehrswege teilversiegelt. In dem Antrag fehlt ein Nachweis, wie die
Versickerung der Niederschläge auf dem Grundstück technisch bewerkstelligt
werden soll.
Beseitigung der Anlage, falls durch EU-Regelungen Massentierhaltung unwirtschaftlich wird?