Die Unterlagen des Bauantrages sind bis Anfang März 2018 ausgelegt worden und Stellungnahmen können bis zum 5.4.2018 abgegeben werden. Eine Erörterung ist am 16.5.2018 in Sternberg vorgesehen.
Die am 31.3. 2018 von der BI abgegebenen Stellungnahme kann hier eingesehen werden:
1 Prüfung von Alternativstandorten
2 Privilegierung des Vorhabenträgers
3 Beeinträchtigung öffentlicher Belange
4 Verunstaltung des Landschaftsbildes
5 Widerspruch zu Landschaftsplänen
6 Fragen zur Konzeption der Anlage und zur Tierhaltung
9 Tierställe und Biogasanlagen an der L11
10 unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen
16 Betriebsaufgabe und Rückbau
17 Einwendung gegen Landesplanerische Beurteilung
Einwendung gegen die Landesplanerische Beurteilung.
Die Landesplanerische Beurteilung vom 5.2.2016 kommt zu dem Ergebnis, dass die SMA unter der Voraussetzung umweltverträglich und mit dem Tourismus vereinbar ist, dass die Emissionen durch eine Abluftwäsche reduziert werden. Das sei im Rahmen des Bimsch-Verfahrens zu prüfen.
Am 28.7.2015 endete die Einspruchsfrist für das wiedereröffnete Raumordnungsverfahren.
Im ersten Anlauf war das Verfahren ausgesetzt, weil der Antrag Mängel enthielt. Die Wiedereröffnung deutete darauf hin, dass die Behörde die Mängel als beseitigt ansieht. Die Bürgerinitiative und der BUND können das nicht nachvollziehen. Sie reichten zahlreiche Stellungnahmen ein.
Im folgenden Stellen wir eine Pressemitteilung des BUND und die Hinterfunginformation des BUND zur Verfügung.
Umstrittene Schweinemastanlage am Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
BUND lässt Genehmigungsunterlagen für Schweinemastanlage Suckwitz überprüfen
BUND: Schadstoffeinträge fehlerhaft bewertet / Seen und Grundwasser gefährdet
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Richtigkeit der Genehmigungsunterlagen für die umstrittene Schweinemastanlage Suckwitz mit 7.936 Tierplätzen bei Krakow am See am Naturpark Nossentiner Schwinzer Heide untersuchen lassen. Dabei haben sich grundlegende Fehler herausgestellt.
„Die vorgelegten Untersuchungen haben mit zu geringen Schadstoffwerten gerechnet und europarechtlich geschützte Biotope außer Acht gelassen. Dadurch kommt die vorgelegte Untersuchung zu dem Schluß, dass es keine Beeinträchtigungen gibt. Die Untersuchungen des BUND haben ergeben, dass teilweise mit den doppelten Schadstoffwerten gerechnet werden müßte. Für die Gülleausbringungsflächen sind Hangneigungen und Grundwasserfließrichtungen nicht bewertet worden. Damit sind sensible Klarwasserseen, Fließgewässer und das Grundwasser im Gebiet um die Massentierhaltungsanlage nicht richtig bewertet worden. Es wurde entgegen den Hinweisen der Fachbehörden keine vollständige FFH-Prüfung durchgeführt.“ sagt BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.
Der BUND sieht in den vorliegenden Ergebnissen einen Hinderungsgrund für den angekündigten Abschluß des Raumordnungsverfahrens für die Massentierhaltungsanlage. Der gewünschte Standort verstößt nach Ansicht des BUND gleich gegen sechs Grundsätze des geltenden Raumprogramms.
Die geplante Massentierhaltungsanlage
Außerdem liegt sie in unmittelbarer Nähe einiger FFH Gebiete an einem der nördlichen Eingänge zum Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide.
„Eine Verträglichkeit mit den Zielen der Raumordnung kann nicht attestiert werden.“ so Corinna Cwielag, BUND-Landesgeschäftsführerin.Die Einwände der betroffenen Bürger bestätigt der BUND. So seien auch die verwendeten Wetterdaten aus entfernten Wetterstationen in Schwerin und Goldberg nicht für die Berechnung der Schadstoffausbreitung in Suckwitz geeignet. Erhebliche Zweifel gäbe es auch an den Annahmen, dass durch ein spezielles Fütterungsregime, 35 Prozent weniger Schadstoffe ausgestoßen werden.
Wöchentlich ist die Ausstallung von 480 Tieren geplant. Die in der Schweinemastanlage entstehende Gülle von ca. 11.900 m³ soll, mit schwerwiegenden Folgen für Natur und Umwelt, auf den Ackerflächen (ca.540 ha) des Betriebes ausgebracht werden.
Mehr in den Hintergundinfomationen des BUNDFür Rückfragen: Corinna Cwielag, BUND, T. 0385 521339-12 oder 0178 56546700
Ein Schwerpunkt der Überarbeitung des Antrags ist ein Nachtrag zur Stickstoffdeposition. Der Antragsteller behauptet, dass er durch Umstellung auf eine "Multiphasen-RAM-Fütterung" eine 35-prozentige Reduzierung der Ammoniak-Emissionen erreicht. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung sei dann nicht mehr notwendig.
Der Antragsteller legt keine Belege vor, die die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens belegen. In der uns zur Verfügung stehenden Zeit konnten wir dafür auch keine Belege finden, die für eine Rechtmäßigkeit sprechen. Stickstoff-Reduzierungen durch RAM-Fütterungen werden zwar in vielen Versuchen beschrieben, wendet man aber die Ergebnisse dieser Versuche auf die Haltungsbedingungen der geplanten Anlage an, erhöhen sich die Emissionenwerte über die im Antrag von 2012 hinaus.
Der Grund dafür ist, dass Ammoniak-Emissionen nach TA Luft von 2002 mit einem Faktor von 3,64 kg pro Tierplatz pro Jahr berechnet werden. Dieser Wert wurde auf der Basis von 2,5 Schweinen pro Tierplatz pro Jahr berechnet. Der Antragsteller will 3,1 bis 3.3 Tiere pro Tierplatz pro Jahr mästen. Damit wird klar, dass schon die alten berechneten Emissionen deutlich zu gering angesetzt waren.
Die berichteten RAM-Fütterungversuche optimieren die Fütterung. Bei geringerem Stickstoffanteil im Futter nimmt der Stickstoffanteil in den Ausscheidungen in Relation zum eingesetzten Futter ab. Die Schweine nehmen aber schneller zu, bis zu 1000 g am Tag. Damit erreichen sie in gleicher Zeit ein deutlich höheres Schlachtgewicht oder, wenn das Schlachtgewicht nicht erhöht wird, können mehr Tiere pro Jahr gehalten werden.
Alle Versuche berichten den Stickstoffanfall pro Schwein in kg. Wenn man den mit der Anzahl der gemästeten Schweine multipliziert, fällt bei allen Rechnungen deutlich mehr Stickstoff an als im Antrag 2012 angesetzt wurde. Einen Eindruck über die Berechnungen können die Emissionsrechnungen liefern, die ich für die in der neuen Düngeverordnung veranschlagten Sickstoffwerte berechnet habe. (Siehe Wie müssten Ammoniak-Emissionsfaktoren angesetzt werden auf der Basis der neuen Düngeverordnung)
Wie kann die Behörde da Rechnungen mit einem um 35% reduzierten Faktor akzeptieren, zu dem es keine Grundlage durch Verordnungen gibt?Will die Behörde die Anlage trotz der damit verbunden Beeinträchtigungen der Umwelt genehmigen? Warum?
Das Verfahren ist 2012 ausgesetzt worden, weil mit den alten Emissionswerten kein Nachweis zu führen war, dass durch die Emissionen keine Verschlechterung in den FFH-Gebieten der Region eintreten. Es wurde eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gefordert. Durch die vermeintliche Reduktion der Ammoniakemission um 35 % hat der Antragsteller versucht, sich auch jetzt vor der FFH-Verträglichkeitsprüfung zu drücken und behauptet, dass es jetzt offensichtlich zu keinen Verschlechterungen mehr kommen kann.
Es sind zahlreiche Einwendungen geschrieben worden. Die Inhalte will ich in der nächsten Zeit zusammenfassen. Wir sind gespannt, ob die Behörde ohne substantielle Reduzierungen der Emissionen gegenüber dem Antrag von 2012 den Antrag jetzt genehmigt. Es wäre ein Skandal.
Für die Berechnung des mit der Düngung ausgerachten Stickstoffs wird davon ausgegangen, dass 30 Prozent des von den Schweinen ausgeschiedenen Stickstoffs als Stallverluste emittiert wurden. Auf dieser Basis und den Werten der neuen Richtlinien der Düngeverordnung könnten realistischere Emissionsfaktoren berechnet werden.
http://www.umweltanwaelte.de/
http://www.peter-kremer.de/
http://www.bund-mv.de/
http://schweinemastanlagen.de/
Schweinemastanlage
in Allstedt wurde nicht gebaut
Website der Bürgerinitiative:
http://www.schweinefabrik-allstedt.de/
http://veganismusundklimaschutz.blogsport.de/2009/05/04/die-groesste-schweinemastanlage-europas-soll-in-mecklenburg-vorpommern-gebaut-werden/
http://www.landundleben.org/