Das Raumordnungsverfahren über den Antrag des Bauern Schulz, in Suckwitz eine Schweinemastanlage mit ca. 8000 Schweinen zu errichten, wurde Mitte November 2012 eröffnet.
Nachfolgende Einwendungen stellen wir hier bereit:
Eingereichte Verfahrensunterlagen und Gutachen des Antragstellers siehe unten.
Der beantragte Neubau einer Schweinemastanlage mit 7.936 Tierplätzen ist am Standort Suckwitz in sechs Bereichen raumbedeutsam. Das Vorhaben liegt
Alle sechs Grundsätze sind nach der Vorgabe des Regionalen Raumentwicklungsplans bei der Abwägung im Antrag zur Erstellung der Schweinenastanlage mit besonderem Gewicht zu berücksichtigen! Die Einwendungen der Bürgerinitiative, des BUND und des NABU weisen dem Antragsteller Auslassungen, Fehler und Falschdarstellungen nach. Darüber hinaus arbeitet der Antragsteller an vielen Stellen mit nicht nachvollziebaren Werten.
Direkt nach der Wende begannen die Gemeinden und Einwohner in der Seeblickregion (Lohmen-Reimershagen-Goldberg-Dobbertin) die landschaftliche Schönheit und die Nähe zum Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide zu nutzen und im Tourismusbereich Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten für viele ihrer Bürger und Bürgerinnen zu schaffen. So sind uns für das Jahr 2013 über Recherche und Befragungen benannt worden,
Die Gemeinden entwickeln seit mehr als 10 Jahren unterschiedliche Schwerpunkte im Bereich des Gesundheitstourismus. Sie ergänzen sich und bereichern die Angebote in der Region. Der besonders hohe Wert der landschaftsgebundenen Erholung resultiert selbstverständlich aus dem Landschaftsbild selbst, aber auch aus der naturräumlichen Ausstattung, die eine Ausrichtung des Tourismus auf die Schwerpunkte Natur – Gesundheit – Wellness ermöglicht. Bereits die Namen weisen auf das Programm hin:
Die Landstraße L11 verbindet die Orte Krakow am See, Reimershagen und Lohmen. Über sie erreicht man von Suckwitz aus die Versorgungsstadt Krakow und das Oberzentrum Güstrow. Sie ist kreislicher Radweg und im Radwegekonzept RR ab Suckwitz Teil des überregionalen Radweges, der aus dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide kommend über Lohmen-Garden-Tarnow-Bützow nach Rostock verläuft.
Sollte es zum Bau der Tierfabrik in Suckwitz/Reimershagen direkt an der L11 beim Abzweig nach Hohen Tutow kommen, läge diese so ziemlich im Zentrum des sich zu vernetzenden Tourismusgebietes. Sie würde aufgrund der aufsteigenden Geländeform und mit ihren 19 m hohen Silos deutlich erhöht über der Landstraße thronen und das gesamte Landschaftsbild beherrschen. Die ganze Anlage wäre von Lohmen her kommend in Richtung Reimershagen bereits von weitem sichtbar.
100 m Abstand soll die Anlage von der Straße haben und 52 Lüfter mit einer Kapazität von 1 352 000 m³/h blasen die entstehenden Geruchs-, Ammoniak-, Staub- und Keimpartikel in die Nachbarschaft.
Jeder, der über die L11 muss, ob Urlauber oder Anwohner, ist diesen Emissionen ausgesetzt, und keiner kann sie meiden!
Urlauber in der Seeblick Region sind Naturliebhaber, suchen Ruhe und gesunde Luft. Sie suchen genau die Angebote, die ihre Gesundheit fördern und die ihrer Seele gut tun. Sie werden kaum in diese Gegend fahren, wenn hier die Tierfabrik betrieben wird. Sie sind über die Gefährlichkeit der Emissionen und die Tierquälerei, die im Inneren dieser Tierfabriken stattfindet (Spaltböden, Gestank, Enge, Krankheiten) informiert und wollen nicht während ihres Urlaubs mit Gestank und Lärm konfrontiert werden.
Sollte die geplante Schweinemastanlage gebaut werden, wird nicht nur das Landschaftsbild zerstört. Tourismusinvestitionen wird es in dieser Region nicht mehr geben. Die Touristen werden wegbleiben und die Mieter suchen sich andere Wohnungen. Häuser werden nicht mehr verkauft werden können und werden verfallen.
Zahlreiche Existenzen und Arbeitsplätze wären gefährdet.
Prof. Thomas Bausch, Fakultät für Tourismus an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften in München beschreibt bei seinen Untersuchungen zum ländlichen Tourismus: „Ländliche Räume mit Massentierhaltungen in der offenen Landschaft sind touristisch nicht weiterentwickelbar.“
Die beantragte Schweinemastanlage in Suckwitz ist mit dem Grundsatz Tourismusschwerpunktgebiet nicht vereinbar.
Nossentiner/Schwinzer Heide, ein Bestandteil der „Nationalen Naturlandschaften“. Hier findet man eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete Mecklenburgs. Darin eingelagert befinden sich 60 Seen. Darüber hinaus lockt eine reiche Palette natürlicher Landschaftsformen: Moore, Dünen, Feuchtwiesen, Trockenrasen, Heiden und alte Wacholderbestände. Nicht zuletzt ist der Naturpark aufgrund seiner großen Vielfalt an Vögeln und anderen Lebewesen als Europäisches Vogelschutzgebiet mit besonderem Wert ausgewiesen. Ruhe und Naherholung sind die beiden tragenden konzeptionellen Säulen. Der Naturpark ermöglicht durch Einrichtungen wie Wanderwege, Lehrpfade und Aussichtstürme auf behutsame Art und Weise beeindruckende Naturerlebnisse zu sammeln.
Radwegekarten weisen an dieser Stelle, an der man das Waldgebiet verlässt und die Anlage bebaut werden soll, gleich zwei Ausblickspunkte mit besonders schönem Landschaftsausblick aus.
Die Einwendungen der Bürgerinitiative verweisen auf Forschungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass eine gesundheitliche Gefährdung für Menschen, die in der Nähe von Massentierhaltungen leben, gegeben ist. U. a. führen sie das Urteil des OVG NRW vom 14.01.2010, mit folgendem Tenor an:
„Es spricht gegenwärtig Erhebliches dafür, dass von Tierhaltungsbetrieben luftgetragene Schadstoffe, wie insbesondere Stäube, Mikroorganismen und Endotoxine ausgehen, die grundsätzlich geeignet sind, nachteilig auf die Gesundheit zu wirken. Ein nur möglicher Zusammenhang zwischen Emission und Schadenseintritt sollte Anlass für Vorsorgemaßnahmen sein.“
Auf dem VIII. Umweltmedizinischen Symposium von Amts- und Tierärzten im Mai 2012 hält Dr. Baudisch vom LAGUS M-V einen hochinformativen Vortrag, der die Brisanz dieser Thematik zum Ausdruck bringt. Er gibt die folgende „Gesundheitliche Bewertung“ ab:
Für die Einwohner der gesamten Region gehört die L11, an der die Anlage gebaut werden soll, zum Wohnumfeld. Sie müssen zum Erledigen ihrer Alltagsgeschäfte für ca. 800 m auf der L11 durch das „mit schädlichen Umwelteinflüssen durch Bioaerosole belastete Gebiet“ (nach Angaben des Antragstellers), sei es auf dem Schulweg, dem Weg zur Arbeit oder zum Erledigen von Einkäufen.
Die L11 und der Weg nach Hohen Tutow sind darüber hinaus für die Kinder, Jugendlichen und die Erwachsenen aus Suckwitz und der Umgebung der kürzeste Weg zum Badesee nach Kleesten. Für Kinder, die ihre Ferien zu Hause verbringen, gehört der Aufenthalt im Naturpark und am Kleestener See zum Ferienvergnügen. Genau hierhin soll die Schweinemastanlage.
Unter der ständigen Belästigung durch Geruch und Lärm zu leben, der Angst und der Gefahr ausgesetzt, sich die Gesundheit zu ruinieren, wird den Menschen, die hier leben, das Grundrecht auf Erholung und körperliche Unversehrtheit verwehrt.
Die L11 verläuft von Lohmen nach Krakow durch ein Gebiet, dass im RREP MM/R, Karte 5.1-2 als „unzerschnittener landschaftlicher Freiraum (sehr hohe Funktionenbewertung nach Gutachterlichem Landschaftsrahmenplan MM/R) beschrieben wird.
Für sie gilt der Freiraumschutz G (3) im RREP MM/R, S.76. und das Berücksichtigungsgebot G (10) des Touristischen Wegenetzes auf S.77.
Die L11 ist eine kleine Landstraße ohne Mittelstreifen und gleichzeitig kreislicher Radweg. Im Radwegekonzept RR auf der Gesamtkarte 0812 ab Suckwitz ist sie Teil des überregionalen Radweges, der aus dem Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide kommend über Lohmen-Garden-Tarnow-Bützow nach Rostock verläuft.
Die Tierfabrik mit ihrer erhöhten exponierten Lage mitten im freien Gelände, rund um die Uhr Lärm, Gestank und Keime emitierend, mit ihrem an- und abrollenden Schwerlastverkehr (Viehtransporte, Füttermitteltransporte und Güllefahrten) konterkariert alle aufgestellten Grundsätze eines geschützten Freiraumgebiets.
Ausgerechnet eine seiner besten Ackerflächen (Ackerzahl 54) will der Antragsteller zubetonieren und dieses Flurstück der landwirtschaftlichen Nutzung entziehen. Auch hier soll wieder gegen raumbedeutsame Grundsätze gehandelt werden. Grundsatz G (6) des RREP MM/R:
„Bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für andere Nutzungen (z. B. flächenversiegelnde Vorhaben, Planungen und Maßnahmen) sollen ertragsschwache Standorte den ertragsstarken vorgezogen werden …“ und weiter auf S. 29 und S. 30 „Grundvoraussetzung landwirtschaftlicher Nutzung ist der Boden, welcher nicht vermehrbar ist und daher flächendeckend geschützt werden soll.“
Auch dem Grundsatz G (1) wird durch das geplante Vorhaben an diesem Standort nicht entsprochen:
„Bei der Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Vorhaben sollen die lokalen Standortverhältnisse und konkreten agrarstrukturellen Belange besonders berücksichtigt werden.“
Die landwirtschaftliche Kulisse dieser Region zeigt neben dem Ackerbau auch eine vielfältige Viehhaltung in Oldenstorf, Reimershagen und Lohmen gibt es bereits große Ställe mit Rindern, Kühen und Schweinen.
Ackerbau und Viehzucht sind im Einklang und bilden zusammen mit den Naturparks eine einmalige Kulturlandschaft. Eine Tierfabrik mit 8000 Schweinen würde diese Strukturen zerstören.
Die Schweinemastanlage wird permanent Lärm verursachen und Mensch und Natur mit Ammoniak-, Staub- und Keimimmissionen belasten. Wind und Wetter verteilen diese Emissionen im weiten Umkreis.
Für den Vorhabensstandort gibt es keine Wetterdaten, mit denen eine Verteilung der Emissionen berechnet werden kann.
Mit den Werten der Wetterstation von Schwerin zu rechnen, lehnen die Bürgerinitiative und der BUND ab, da das DWD-Gutachten selber zu dem Schluss kommt: „Für exaktere Angaben wären Messungen vor Ort für die Dauer eines Jahres in geeigneter Höhe über Grund und/oder Modellrechnungen erforderlich“.
Angesichts der Unrichtigkeiten im Vergleich der vorgenommenen Orographie von Suckwitz und Schwerin, den beliebigen Interpretationen und Aussagen auf der Basis von Vermutungen gibt es die Forderung, der Gutachterin zu folgen.
Die Bürgerinitiative verweist auch auf die sehr ausführlichen Einwendungen des BUND und des NABU zu diesem Bereich.
In der Beschreibung der Auswirkungen der Tierfabrik auf den Naturschutz werden dem Antragsteller Defizite in der Zusammenstellung der Antragsunterlagen, Fehler und fehlerhafte Schlussfolgerungen angelastet. U.a. :
Die Versorgung mit Wasser soll lt. Antragsunterlagen über einen neu zu bohrenden Brunnen mit einer Leistung von ca. 62.300 m³/Jahr (ca. 170 m³/Tag) erfolgen. Diese Aussage wird weder durch eine Anfrage beim Geologischen Dienst des Landes noch über ein Hydrogeologisches Gutachten abgesichert. Eine Betrachtung der Auswirkungen auf den mengenmäßigen Zustand des Grundwassers und der angeschlossenen Landökosysteme in Bezug auf die Entnahme findet in dem Punkt nicht statt.
Bezüglich der Gewässergüte sind die Ausführungen in den Antragsunterlagen nicht akzeptabel.
Gemäß den entsprechenden Karten im RREP und anderen zugänglichen Umweltinformationssystemen sind sowohl im engen als auch im erweiterten Untersuchungsradius Gebiete mit besonderer Empfindlichkeit des Grundwassers vorhanden. Gerade in Bezug auf den Auftrag von Gülle ist ein diffuser N-Eintrag über das Grundwasser und das angeschlossene Oberflächenwasser nicht auszuschließen. Grund- und Oberflächengewässer stehen hydraulisch miteinander in Kontakt.
Hochsensible Standorte bezüglich der Grund- und Oberflächenwassergefährdung können überversorgt sein, da nicht genügend Boden- bzw. Deckschichten zum N-Abbau vorhanden sind bzw. eine Überversorgung erfolgt.
Infolge der erhöhten Niederschlagstätigkeit in den Wintermonaten kommt es zu einer vermehrten Verlagerung von N in den Boden und das Grundwasser. Teilweise tritt das Grundwasser aufgrund des sehr geringen Flurabstandes an die Oberfläche und ist in den überschwemmten Niederungen leicht zu erkennen. Eine Gülleausbringung ist hier problematisch, jedoch in der Flächenkulisse des Antragstellers vorgesehen.
Der Forderung im RREP auf eine nachhaltige Landnutzung zum Schutz der Wasservorkommen wird durch die hier geplante Anlage nicht erfüllt.
Es gibt ein eindeutiges Verschlechterungsverbot bzw. ein Verbesserungsgebot nach WRRL, was ein Auffüllen bis zum Schwellenwert untersagt.
Für die Region sind in Studien des LUNG aus 2005 erhöhte Ammoniumgehalte erkennbar, die nicht eines natürlichen Ursprungs sind. Ammonium ist zu hohen Anteilen in der Gülle vorhanden und wird so in das Grundwasser in Gebieten mit fehlender Bedeckung und auch in angeschlossene Fließgewässer (Bresenitz) und Seen (Breeser See) transportiert (siehe auch Stellungnahme des NABU). Die Gewässer selbst und darin lebende nährstoffsensitive Arten reagieren sehr schnell auf entsprechende Veränderungen.
Die Aussage im Gutachten, dass kein Eintrag in Gewässer erwartet wird, ist bei Betrachtung der wissenschaftlichen Grundlagen nicht nachvollziehbar.
Die Schweine werden in Abteilen auf Spaltböden gehalten. In den Wannen darunter werden 14 Tage lang Exkremte der Schweine gesammelt und zusammen mit dem Reinigungswasser der Ställe in die Güllebehälter gepumpt. Unklar bleibt, was aus dem mit Ammoniak, Stickstoff, Keimen, Ölen und Schmierstoffen kontaminierten Niederschlagswasser der versiegelten Flächen wird.
Die geführte Argumentation über Eintragsrisiken gilt natürlich uneingeschränkt für die in der Gülle vorhandenen Antibiotikarückstände sowie Reste der Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
Dass ein Abbau der Antibiotika nicht vollständig im Körper der Tiere erfolgt und über die Gülle in die Umwelt ausgetragen wird, ist wissenschaftlich seit langem durch zahlreiche Studien nachgewiesen. Selbst bei der Lagerung der Gülle werden bestimmte Arzneimittelwirkstoffe nur zu einem geringen Anteil abgebaut und gelangen als Ausgangswirkstoff in die Umwelt.
Ein in 2011 durch das UBA durchgeführter Workshop zu diesem Thema unter Teilnahme zahlreicher Wissenschaftler gibt ein eindeutiges Fazit, dass Arzneimittelrückstände von Human- und Tierarzneimitteln ein großes Umweltproblem, gerade in Oberflächengewässern darstellen und ein hohes Potenzial besitzen, Kleinstlebewesen und Fische zu schädigen.
Weitere Literaturquellen werden im Anhang beigelegt. Alle Quellen belegen, dass die Aussagen des Gutachters hinsichtlich von betriebsbedingten Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser nicht ausreichend untersucht wurden und zum Teil falsch sind.
Den Festlegungen des LEP M-V und den Grundsätzen des RREP M-V kann mit dem Bau einer derartigen Anlage und den zu besorgenden Verschlechterungen der Qualität und des Schutzes der Gewässer als Lebensgrundlage zur Erhaltung der biologischen Vielfalt nicht entsprochen werden.
Der verpflichtenden Forderung zum Erhalt und zur Verbesserung der Qualität des Wassers kann nicht nachgekommen werden.
Wir lehnen den Bau von raumbedeutsamen Tierhaltungsanlagen in Tourismusschwerpunktgebieten ab und erwarten sowohl von der Geschäftsstelle als auch von der Planungsversammlung eine eindeutige Positionierung im Sinne der Ziele und Grundsätze des RREP, aber auch im Hinblick auf die Chancengleichheit zur benachbarten Planungsregion MS als 2. relevantes Gebiet im Binnentourismus, in dem Massentierhaltung in Tourismusschwerpunktgebieten nicht erlaubt ist.
Für die Bürgerinitiative „Gegen Schweinemast in Suckwitz“
Die Verfahrensunterlagen waren vom 19.11.2012 bis 17.12.2012 öffentlich ausgelegt.
Beteiligungsunterlagen, gegliedert wie folgt: